Die Frage nach der Kostenübernahme bei einer Hypnosetherapie stellen sich wohl viele. Allerdings ist diese Frage gar nicht so leicht zu beantworten.
Sollen die Kosten der Hypnose von der Krankenkasse übernommen werden, müssen mehrere Faktoren gegeben sein. Hier finden Sie alles was Sie zur Kostenübernahme der Hypnosetherapie durch die Krankenkasse wissen sollten.
Kostenübernahme einer Hypnose-Therapie bei gesetzlichen Krankenkassen
Bei gesetzlichen Krankenkassen wird die Hypnose-Therapie in der Regel nicht übernommen.
Denn Hypnosetherapie gilt nicht als Richtlinienverfahren, wie Gesprächstherapie oder Verhaltenstherapie. Zudem zahlen Krankenkassen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen.
Diese Tatsache kann in Ausnahmefällen dazu führen, dass die Kasse einer Kostenübernahme zustimmt.
Personen mit nachgewiesener Angst vor dem Zahnarzt, sogenannten Angstpatienten, zum Beispiel kann durch Hypnose geholfen werden. Viele Angstpatienten können dank Hypnose leichter zu einer Behandlung beim Zahnarzt gehen. Die Angst kann zum Beispiel von einem Psychiater nachgewiesen werden. Auch bei einer Allergie gegen das Narkosemittel, kann es zu einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse kommen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Hypnose auch in Einzelfällen, wenn die Hypnosetherapie in Verbindung mit Verhaltenstherapie oder Schmerztherapie ausgeführt wird.
Auch in anderen Einzelfällen kann es nach individueller Prüfung, die meist durch einen medizinischen Dienst erfolgt, zu einer Kostenübernahme kommen. Der Regelfall ist das allerdings nicht. Denn in der Regel können nur Ärzte und Psychotherapeuten mit Approbation eine Kassenzulassung für Hypnose erlangen. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme Ihrer Hypnosetherapie möglich ist.
Kostenübernahme der Hypnosetherapie bei privaten Krankenkassen
Private Krankenkassen sind, was die Kostenübernahme einer Hypnosetherapie angeht, nicht so streng gebunden wie gesetzliche Krankenkassen. Sie übernehmen die Hypnose oft anteilig oder ganz. Das ist auch abhängig von der jeweiligen Zusatzversicherung, zum Beispiel die für Heilpraktiker.
Außerdem muss eine medizinische Notwendigkeit vorhanden sein. Das bedeutet, eine diagnostizierte Krankheit seelischer oder körperlicher Natur, welche die Psychotherapie durch Hypnose begründet, muss vorliegen.
Auch bei privaten Krankenkassen sollten Sie sich im Voraus über den Umfang der Kostenübernahme einer Hypnosetherapie informieren.
Hypnose-Therapie selbst bezahlen
Natürlich besteht immer auch die Möglichkeit, eine Hypnosetherapie selbst zu bezahlen. Viele vergessen die Vorteile davon, ein Selbstzahler zu sein.
Reichen Sie die Behandlung durch Hypnose nicht bei der Kasse ein, geschieht diese vollkommen diskret. Weder die Krankenkasse noch Ihr Arbeitgeber, Ihre Versicherung oder Behörden erfahren von der Hypnose oder den Gründen dafür.
Ein weiterer Vorteil ist der Zeitfaktor. Die Prüfung zur Übernahme der Kosten bei Ihrer Krankenkasse, gesetzlich oder privat, kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Bezahlen Sie die Hypnosetherapie selbst können Sie zeitnah mit der Behandlung beginnen.
Außerdem haben Sie bei eigener Leistung die freie Auswahl und müssen sich nicht auf die eingeschränkte Auswahl Ihrer Krankenkasse verlassen.
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